postheadericon Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Situationsanalyse

Das Erstgespräch dient der Bestandsaufnahme. Für dieses Erstgespräch werden ca. 2 Stunden veranschlagt, die grundsätzlich immer honorarfrei sind. Im Erstgespräch werden die Ziele der Zusammenarbeit definiert und notfalls in Einzelprojekte aufgeteilt. Sie sind Grundlage der Auftragsbestätigung und des Berater-/Coaching-Vertrages. Dieses Erstgespräch unterliegt, wie auch die folgende Zusammenarbeit, der ausdrücklichen Vertraulichkeit.

2. Vertragsabschluss und Schriftform

Eine vertragliche Verpflichtung geht Laventa-Solutions grundsätzlich nur ein wenn Art und Umfang der Leistung und Gegenleistung von beiden Seiten schriftlich festgelegt worden sind. Spätere mündliche Änderungen und Ergänzungen werden erst wirksam, wenn sie danach schriftlich bestätigt worden sind. Vertragsstrafen müssen bei Vertragsabschluss schriftlich vorbehalten sein. Diese Klausel kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.

3. Vertragsdurchführung

Laventa-Solutions verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben termingerecht und mit aller gebotenen Sorgfalt zu erledigen. Innerhalb des Rahmens, der durch die einzelvertraglichen Vereinbarungen bestimmt ist, bestimmt und verantwortet Laventa-Solutions die Art und Weise der Durchführung des Einzelvertrages. Weisungsrechte des Auftraggebers bestehen nicht, jedoch wird Laventa-Solutions bemüht sein, Wünsche des Auftraggebers Rechnung zu tragen.

4. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig und für Laventa-Solutions kostenlos erbracht werden. Er gewährt Laventa-Solutions bei deren Arbeiten in seinem Betrieb jede erforderliche Unterstützung. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Laventa-Solutions auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von Laventa-Solutions bekannt werden. Wenn aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Auskünfte oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkung des Kunden in Bezug auf den erteilten Auftrag der Arbeitsaufwand von Laventa-Solutions erheblich über dem im Angebot berechneten Aufwand liegt, so ist Laventa-Solutions auch bei Vergütung von Pauschalpreis oder mit Höchstbegrenzung zu einer dem Mehraufwand entsprechenden Erhöhung der ursprünglichen Vergütung und Nebenkosten berechtigt. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Laventa-Solutions überlassenen Inhalte nicht gegen bestehende Gesetze, insbesondere Urheber- und Wettbewerbsrecht, verstoßen.

5. Angebote und Preise

Bei allen Angeboten angegebenen und akzeptierten Preisen handelt es sich grundsätzlich um Netto-Preise in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Ein Auftrag wird schriftlich erteilt oder gilt als erteilt, wenn der Auftrags-bestätigung nicht binnen 5 Tagen nach Eingang widersprochen wird. Die Leistungen (z.B. Konzepte, Texte, grafische Entwürfe etc.) und die jeweilige Einräumung des Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung. Nutzt der Auftraggeber die Leistungen nicht wie vorgesehen, berechnet Laventa-Solutions dennoch die Vergütung für die gesamte vereinbarte Leistung und für die Nutzung, welche im Angebot bzw. durch die Auftragsbestätigung vereinbart wurde. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen oder Exposés, ist nicht berufsüblich. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht. Bei eiligem Beratungs- und Unterstützungsbedarf des Auftraggebers entfällt die Auftragsbestätigung. Es wird nach den üblichen Honorarsätzen abgerechnet. Reisekosten Pkw: 0,50 €/km, Bahn w. Klasse mit Ermäßigung durch BahnCard 50, Flug Economi Class) und weitere Auslagen (Hotel, Verpflegung, Workshop-Unterlagen etc.) trägt der Auftraggeber. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Erbringung der Leistung, bei längerer Zusammenarbeit zum Monatsende. Zahlungsfrist: 14 Tage nach Rechnungseingang.

6. Ausfall

Wenn der Auftraggeber einen Vertrag kündigt aus Gründen, die Laventa- Solutions nicht zu verantworten hat, so steht Laventa-Solutions ein Ausfallhonorar in folgendem Umfang zu:

  • bei Absage bis 5 Wochen vor dem vereinbarten Termin ein Ausfallhonorar von 50 % des vereinbarten Betrages
  • bei Absage bis 3 Wochen vor dem vereinbarten Termin ein Ausfallhonorar von 75 % des vereinbarten Betrages
  • bei Absage bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin ein Ausfallhonorar von 90 % des vereinbarten Betrages
  • bei Absagen bis 1 Woche vor dem vereinbarten Termin das volle vereinbarte Honorar

7. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz von Laventa-Solutions. In der Vertragsbeziehung mit Laventa-Solutions gilt ausschließlich deutsches Recht. 8. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Klauseln dieser Vertragsbedingungen oder daneben etwa abgeschlossener individueller Vereinbarungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die unwirksame Klausel wird durch eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist.

Laventa-Solutions
Ute Irene Ambrosch

Mai 2011